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Was ändert sich 2023 für Arbeitnehmer?

Wir haben für euch die 4 wichtigsten Änderungen 2023 zusammengefasst, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen.


2023 treten einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Das ändert sich:


1. Arbeitszeit muss exakt erfasst werden

Die Arbeitszeiterfassung 2023 ist für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aller Beschäftigten transparent und nachprüfbar aufzeichnen. Eine Neuigkeit ist dies jedoch nicht, allerdings scheint die Gesetzesänderung noch nicht bei allen Unternehmen angekommen zu sein. Saftige Strafen drohen Unternehmen, wenn Unternehmen diesen Pflichten nicht nachkommen. Unternehmen müssen also schnellstmöglich ein objektives, verlässliches und zugängliches System einführen, um die Arbeitszeit zu erfassen.

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2. Resturlaubstage verfallen nicht mehr automatisch

Resturlaubstage verfallen ab sofort nicht mehr automatisch. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Resturlaub aus dem Vorjahr nicht mehr einfach so verfallen. Bisher musste der Resturlaub bis zum Jahresende genommen werden. Der EuGH sah die Sachlage anders und stellt mit dem Urteil klar, dass es in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt, den Urlaub zu gewähren. Der Arbeitgeber ist somit in der Nachweispflicht. Das bedeutet für den Arbeitgeber eine sorgfältige Verwaltung der Urlaubsansprüche. Je größer das Unternehmen ist, desto wichtiger ist es, ein geeignetes System für das Personalmanagement zu nutzen. Mit einem Personalmanagementtool können ganz einfach Urlaubsansprüche, Krankenscheine, Arbeitszeiten etc. verwaltet und rechtsicher dokumentiert werden.

Achtung: Der Jahresurlaub kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber förmlich hingewiesen wurde, dass der Resturlaub bei Nichtinanspruchnahme verfällt.

3. Hinweisgeberschutzgesetz wird 2023 eingeführt

Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt spätestens 2023 in Kraft. Dieses Gesetz soll einen besseren Schutz für hinweisgebende Personen geben. Demnach müssen grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen eine interne Meldestelle einrichten. Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern können dabei Meldestellen gemeinsam aufbauen. Als externe Meldestelle soll grundsätzlich das Bundesamt für Justiz dienen, für einige Bereiche sind spezielle Meldestellen vorgesehen. Mehr Informationen findet ihr auf der Seite des Bundestages.

4. "Gelber Schein" wird durch eAU ersetzt

Krankschreibungen werden im Jahre 2023 durch eAU ersetzt. Was bedeutet das? Nachdem der Arzt beim Versicherten eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, gibt er dem Patienten einen Papierausdruck seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit. Dann meldet der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber. In der Zwischenzeit übermittelt der Arzt die eAU-Daten der Krankenkassen. Der Arbeitgeber schickt dann eine Anfrage über den GKV-Kommunikationsserver an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese dann abrufen. Dies stellt gerade für den Arbeitgeber einen deutlichen Mehraufwand dar.