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Wenn der Winter mit eisiger Hand zuschlägt, bringt er im Baugewerbe oft zusätzliche Belastungen mit sich. In diesem Blogbeitrag betrachten wir das Mehraufwands- Wintergeld, um ein besseres Verständnis für die Kompensationen in dieser kalten Jahreszeit zu erhalten. Lasst uns gemeinsam in die Welt der finanziellen Sicherheit im Baugewerbe während der Wintermonate eintauchen.

Im Baugewerbe tritt im Winter oftmals weniger Arbeit auf oder die Beschäftigten müssen während der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) draußen arbeiten. In diesen Zeiten ist das Mehraufwands-Wintergeld von großer Bedeutung. Es unterstützt die Bauarbeiter bei den zusätzlichen Ausgaben, die mit dem Arbeiten unter winterlichen Bedingungen einhergehen.



Voraussetzungen für den Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld

Um diese ergänzende Leistung zu erhalten, müssen Bauunternehmen zuvor entsprechende finanzielle Mittel in die Winterbeschäftigungsumlage eingezahlt haben. Diese ergänzenden Leistungen werden nur für Arbeitsverhältnisse gezahlt, die in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden können. Das bedeutet, dass gewerbliche Arbeitnehmer Anspruch haben, nicht jedoch Angestellte oder Poliere.

Was ist Mehraufwands- Wintergeld?

Mehraufwands-Wintergeld (MWG) soll Beschäftigten auf dem Bau zusätzliche Ausgaben während des Winters ausgleichen. Dieses kann vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragt werden. Jeder Beschäftigte, der an einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeitet, hat Anspruch auf 1 Euro MWG je Arbeitsstunde. Im Dezember können sie MWG für bis zu 90 Arbeitsstunden, im Januar und Februar jeweils für bis zu 180 Arbeitsstunden erhalten.

Wie wird Mehraufwands-Wintergeld beantragt?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber kannst du Mehraufwands-Wintergeld für deine Beschäftigten beantragen. Der Antrag kann online bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Hierfür ist eine Anmeldung über das Benutzerkonto notwendig. Der Antrag für Mehraufwands-Wintergeld wird ähnlich wie der Antrag für Saison-Kurzarbeitergeld gestellt.

Wann und wie wird das Wintergeld ausgezahlt?

Das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) kann vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung wird das Wintergeld in der Regel an die Beschäftigten ausgezahlt, damit sie die zusätzlichen Ausgaben während des Winters ausgleichen können.


Was muss der Chef tun?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bist du verantwortlich für den Antrag auf Mehraufwands-Wintergeld. Du musst sicherstellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die notwendigen Schritte für den Antrag einleiten. Zudem ist es deine Aufgabe, die Auszahlung des Wintergelds an deine Beschäftigten zu koordinieren und sicherzustellen, dass sie die finanzielle Unterstützung erhalten.

Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen

Zusätzlich zum Mehraufwands-Wintergeld gibt es auch das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) sowie eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das ZWG kann bei temporärem und unvermeidbarem Arbeitsausfall im Winter beantragt werden.


Rechtliche Grundlage und weitere Informationen

Die rechtliche Grundlage aller ergänzenden Leistungen ist der Paragraf 102 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III).

Für weitere Details und um Wintergeld oder die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zu beantragen, besuche einfach die die Seite der Bundesagentur für Arbeit.

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Wenn der Winter mit eisiger Hand zuschlägt, bringt er im Baugewerbe oft zusätzliche Belastungen mit sich. In diesem Blogbeitrag betrachten wir das Mehraufwands-Wintergeld, um ein besseres Verständnis für die Kompensationen in dieser kalten Jahreszeit zu erhalten. Wir werden insbesondere auf den wissenschaftlichen Aspekt eingehen und Fakten sowie Zahlen aus relevanten Quellen integrieren.