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Inflationsausgleichsprämie am Bau: Eine Entlastung in Form von festen Beträgen

Die Verbände ZDB (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die IG BAU haben beschlossen, den Beschäftigten in der Bauindustrie in Zeiten steigender Inflation eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte über die Auszahlung, die Höhe und die Bedingungen der Inflationsausgleichsprämie und wie die Maßnahme die Arbeitnehmer im Bauwesen entlasten kann.

Die Inflationsausgleichsprämie: Eine faire Unterstützung für gewerbliche und kaufmännische Angestellte Die Inflationsausgleichsprämie ist eine wichtige Entscheidung der Verbände ZDB, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG BAU, um den Beschäftigten in der Bauindustrie eine faire Unterstützung in Zeiten steigender Inflation zukommen zu lassen.


Wie hoch ist die Inflationsausgleichsprämie?

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Gewerbliche und kaufmännische Angestellte erhalten die Inflationsausgleichsprämie in zwei Teilbeträgen von je 500 Euro. Die Auszahlungen erfolgen bis spätestens 30. September 2023 und 30. September 2024. Es steht Arbeitgebern frei, freiwillig höhere Beträge zu zahlen. Dabei sind gesetzlich bis zu 3.000 Euro steuer-, sozialversicherungs- und auch ZVK (Zusatzversorgungskasse)-frei. Übersteigt die Inflationsausgleichsprämie den Betrag von 3.000 Euro, ist der übersteigende Betrag steuer-, sozialversicherungs- und damit auch ZVK-pflichtig.

Wie hoch ist die Inflationsausgleichsprämie für Auszubildende? Auszubildende erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 300 Euro, ebenfalls in zwei Teilbeträgen von je 150 Euro. Die Auszahlungen müssen bis spätestens 30. September 2023 und 30. September 2024 erfolgen.

Wie hoch ist die Inflationsausgleichsprämie für Teilzeitkräfte? Teilzeitkräfte erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.

Was passiert wenn ich Beschäftigungslücken habe? Für jeden vollen Kalendermonat zwischen Februar 2023 und Dezember 2024 ohne Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis vermindert sich die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie um 1/23. Arbeitgeber können bereits vor der Vereinbarung der Tarifvertragsparteien ausgezahlte Inflationsausgleichsprämien mit der beschlossenen Prämie verrechnen.
Fazit: Die Inflationsausgleichsprämie am Bau ist eine wertvolle Unterstützung für die Beschäftigten und Auszubildenden in der Bauindustrie. Gewerbliche und kaufmännische Angestellte erhalten zwei Teilbeträge à 500 Euro, Auszubildende erhalten je 150 Euro, und Teilzeitkräfte erhalten die Prämie entsprechend ihrer Arbeitszeit. Arbeitgeber haben zudem die Möglichkeit, freiwillig höhere Beträge zu zahlen, die bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Durch diese faire und transparente Maßnahme können Beschäftigte im Bauwesen besser mit den steigenden Lebenshaltungskosten umgehen und die Bauindustrie als Ganzes gestärkt werden.

Inflationsausgleichsprämie am Bau - Bild mit Geld