07.01.2026
Wenn der Winter mit eisiger Hand zuschlägt, bringt er im Baugewerbe oft mehr als nur kalte Finger mit sich: erschwerte Arbeitsbedingungen, höhere körperliche Belastung und zusätzliche Kosten für Kleidung, Fahrtwege oder Verpflegung. Genau hier setzt das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) an.
In diesem Beitrag erfährst du verständlich, praxisnah und vollständig, was hinter dem Mehraufwands-Wintergeld steckt, wer Anspruch hat, wie hoch die Leistung ist und was Bauunternehmen konkret tun müssen, um ihre Mitarbeitenden in der kalten Jahreszeit finanziell abzusichern.
Warum das Mehraufwands-Wintergeld im Bau so wichtig ist
Im Baugewerbe sinkt die Produktivität im Winter häufig – nicht, weil die Motivation fehlt, sondern weil Wetterbedingungen die Arbeit erschweren oder gefährlicher machen. Gleichzeitig entstehen für gewerbliche Arbeitnehmer zusätzliche private Aufwendungen, etwa durch:
- spezielle Winter-Arbeitskleidung
- erhöhten Energiebedarf (z. B. warme Verpflegung)
- längere Fahrzeiten oder Umwege
- höhere körperliche Belastung
Das Mehraufwands-Wintergeld soll genau diese Mehrkosten fair ausgleichen und zugleich dazu beitragen, Beschäftigung auch in der Schlechtwetterzeit zu sichern.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld
Damit MWG gezahlt werden kann, müssen einige klare Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Bauunternehmen zahlt in die Winterbeschäftigungsumlage ein
- Das Arbeitsverhältnis besteht ununterbrochen fort (keine witterungsbedingte Kündigung)
- Es handelt sich um gewerbliche Arbeitnehmer
- Der Einsatz erfolgt an einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz
👉 Wichtig: Angestellte, Poliere oder kaufmännische Mitarbeitende haben keinen Anspruch auf Mehraufwands-Wintergeld.
Was ist Mehraufwands-Wintergeld genau?
Das Mehraufwands-Wintergeld (MWG) ist eine zusätzliche Geldleistung, die pro geleisteter Arbeitsstunde gezahlt wird – unabhängig davon, ob die Arbeit besonders erschwert war oder nicht.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Höhe: 1,00 € pro geleisteter Arbeitsstunde
- Zeitraum:
- vom 15. Dezember
- bis zum letzten Kalendertag im Februar * Maximale Stunden:
- Dezember: bis zu 90 Stunden
- Januar & Februar: jeweils bis zu 180 Stunden
Das MWG ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei – ein klarer Vorteil für Beschäftigte.
Wie wird Mehraufwands-Wintergeld beantragt?
Der Antrag erfolgt ausschließlich durch den Arbeitgeber.
So läuft der Antrag ab:
- Anmeldung im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit
- Antragstellung über das entsprechende Formular
- Angabe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden
- Einreichung der Abrechnung – ähnlich wie beim Saison-Kurzarbeitergeld
💡 Tipp aus der Praxis: Eine digitale Zeiterfassung erleichtert den Nachweis enorm und reduziert Rückfragen der Behörde.
Wann und wie wird das Wintergeld ausgezahlt?
Nach erfolgreicher Prüfung erstattet die Bundesagentur für Arbeit das Mehraufwands-Wintergeld an den Arbeitgeber.
Dieser ist verpflichtet, das Geld zeitnah und vollständig an die Beschäftigten weiterzugeben – meist gemeinsam mit der Lohnabrechnung.
Was muss der Chef konkret tun?
Als Unternehmerin oder Unternehmer trägst du die Verantwortung dafür, dass deine Mitarbeitenden von der Leistung profitieren können.
- Deine Aufgaben im Überblick:
- Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen
- fristgerechte Antragstellung
- korrekte Erfassung der Arbeitsstunden
- transparente Auszahlung an die Beschäftigten
Wer hier sauber arbeitet, sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für Vertrauen im Team.
Zuschuss-Wintergeld (ZWG) & Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Neben dem Mehraufwands-Wintergeld gibt es weitere Entlastungen für Bauunternehmen:
Zuschuss-Wintergeld (ZWG)
- greift bei vorübergehendem, unvermeidbarem Arbeitsausfall
- Ziel: Beschäftigung sichern statt Kurzarbeit oder Kündigung
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitgeber erhalten die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge teilweise oder vollständig zurück
- reduziert die Lohnnebenkosten im Winter erheblich
Rechtliche Grundlage & weiterführende Informationen
Die rechtliche Basis für alle ergänzenden Winterleistungen bildet § 102 SGB III.
Detaillierte Informationen sowie die Antragsformulare findest du direkt bei der 👉 Bundesagentur für Arbeit – Wintergeld beantragen https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/wintergeld-beantragen
Fazit: Kleine Beträge, große Wirkung
Das Mehraufwands-Wintergeld mag mit 1 Euro pro Stunde überschaubar wirken – in der Summe zeigt es jedoch klare Wertschätzung gegenüber den Menschen, die auch bei Frost, Nässe und Dunkelheit draußen arbeiten. Für Bauunternehmen ist es ein wichtiges Instrument, um Fachkräfte zu halten und Motivation zu sichern.
Wenn du Winterleistungen sauber organisierst, profitierst du doppelt: zufriedene Mitarbeitende und finanzielle Entlastung für deinen Betrieb.
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