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Uploading.gif# Tarifänderungen im Baugewerbe ab Juli 2025: Was jetzt auf Unternehmen zukommt Die Tarifvertragsparteien im Baugewerbe haben sich am 18. Juni 2025 auf tiefgreifende Änderungen bei VTV, TZA Bau und BBTV geeinigt. Schon zum 1. Juli 2025 sollen diese in Kraft treten – mit extrem kurzer Vorlaufzeit für Unternehmen und Softwareanbieter. Gleichzeitig sorgt die noch ausstehende Allgemeinverbindlichkeit durch das BMAS für Verunsicherung.

Was bedeutet Allgemeinverbindlichkeit?

Sobald das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlichkeit erklärt, gelten die neuen Tarifverträge auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Bis dahin bleibt unklar, ob und in welchem Umfang Betriebe zur Umsetzung verpflichtet sind – eine juristische Grauzone mit organisatorischen Folgen.

Die vier zentralen Änderungen im Überblick:

1. Digitale Bescheinigungen werden Pflicht

Ab Juli 2025 stellt die SOKA-BAU Bescheinigungen ausschließlich digital im Portal bereit. Papierdokumente entfallen komplett.

Was das für Unternehmen bedeutet:

  • Interne Prozesse müssen digitalisiert und rechtskonform archiviert werden.
  • IT-Anpassungen sind nötig, um Zugriff und Dokumentation sicherzustellen.

2. Urlaubsmeldung für Azubis wird dauerhaft verpflichtend

Künftig muss der Urlaub von Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit gemeldet werden – nicht nur im letzten Jahr. Ziel ist eine präzisere Urlaubsabrechnung und die mittelfristige Ablösung des bisherigen RAMEL-Datensatzes.

3. Höhere Erstattungen für Ausbildung & Internatskosten

Die Erstattungsbeträge steigen rückwirkend zum 1. Mai 2024 und erneut zum 1. Mai 2025 – ab 2026 dann jährlich um 2 % automatisch. Das verbessert die Planbarkeit für Ausbildungsbetriebe und steigert die Attraktivität der Bauausbildung.

4. Neue Beitragssätze für verschiedene Gruppen

Die Beitragssätze ändern sich in mehreren Bereichen:

  • Gewerbliche Arbeitnehmer: Leichte Senkung im Bereich Berufsbildung im Westen, Anstieg der Zusatzversorgung im Osten.
  • Angestellte: Im Osten steigen die Zusatzversorgungsbeiträge spürbar.
  • Dienstpflichtige Arbeitnehmer: Die Pauschalen entfallen – Beiträge werden prozentual auf Basis des Bruttolohns berechnet.
  • Azubis: Beiträge bleiben konstant bei 20 €/Monat.

Herausforderung: Umsetzung in Rekordzeit

Die neuen Regelungen treten ohne Übergangsfrist in Kraft. Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen stehen vor der Aufgabe, binnen Tagen ihre Systeme umzustellen – obwohl rechtlich noch nicht alles klar ist.

Besonders problematisch:

  • Abhängigkeit von Software-Updates der Anbieter
  • Fehlende Klarheit über rechtliche Verbindlichkeit
  • Gefahr von Rückrechnungen und Korrekturen

Handlungsempfehlung

Auch wenn die Allgemeinverbindlichkeit noch aussteht, sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten:

  • Prüfen Sie Ihre Personalprozesse auf notwendige Anpassungen
  • Sichern Sie den Zugang zum SOKA-BAU-Portal
  • Planen Sie Update-Zeiträume mit Ihrem Softwareanbieter
  • Holen Sie bei Unsicherheiten rechtliche Beratung ein

Fazit: Zwischen Unsicherheit und Chance

Die neuen tariflichen Regelungen zielen langfristig auf mehr Transparenz, Fairness und Digitalisierung ab – kurzfristig jedoch bedeuten sie organisatorischen Stress. Wer frühzeitig reagiert, sichert sich einen Vorsprung bei der Umsetzung und reduziert rechtliche Risiken.

Tipp: Wenn du c2go nutzt, bleibst du flexibel – wir halten dich bei Tarifänderungen stets auf dem Laufenden und passen unsere Software so schnell wie möglich an.

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